Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.2000

Geschäftszahl

99/07/0094

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/06/0027 E 28. Februar 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Aus dem Wortlaut des Paragraph 68, Absatz 4, AVG ("Außerdem können Bescheide von Amts wegen ...") und aus Paragraph 68, Absatz 7, AVG ergibt sich, dass kein Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen auf Grund eines Antrages einer Partei besteht.