Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2002

Geschäftszahl

99/07/0092

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/07/0090 E 18. Jänner 2001 RS 6

Stammrechtssatz

Nicht jede auch nur denkbare Möglichkeit einer Beeinträchtigung wasserrechtlich geschützter Rechte führt dazu, dass das zur Bewilligung beantragte Vorhaben nicht bewilligt werden kann, sondern erst ein entsprechend hohes Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit einer tatsächlich zu gewärtigenden Rechtsverletzung (Hinweis E 21. November 1996, 94/07/0041, VwSlg 14564 A/1996).