Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.2003

Geschäftszahl

99/07/0082

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/07/0085 E 20. Oktober 2000 RS 1

(hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Die Gewinnung von Sand und Kies im Grundwasserbereich einschließlich des Grundwasserschwankungsbereiches ("Nassbaggerungen") unterliegt einer wasserrechtlichen Bewilligung nach Paragraph 32, Absatz 2, Litera c, WRG (Hinweis E 31.1.1995, 92/07/0188). Sie bedarf keiner zusätzlichen Bewilligung nach Paragraph 31 c, Absatz eins, WRG - ausführliche Begründung im Erkenntnis.