Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.2000

Geschäftszahl

99/07/0072

Rechtssatz

Ein Fischereiberechtigter kann lediglich Maßnahmen zum Schutz der Fischerei fordern. Die Forderung nach Untersuchung der Auswirkungen des Projektes auf die Wasserqualität eines Baches stellt keine solche Forderung dar.