Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.2000

Geschäftszahl

99/07/0072

Rechtssatz

Durch eine überflüssige Auflage können die Beschwerdeführer - sie erheben Einwendungen gegen die der mitbeteiligten Partei erteilte wasserrechtliche Bewilligung - nicht in Rechten verletzt werden.