Die AVG-Novelle BGBl I 158/1998 führte ein Fragerecht der Parteien an den Sachverständigen lediglich bei mündlichen Verhandlungen ein.Die AVG-Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, 158 aus 1998, führte ein Fragerecht der Parteien an den Sachverständigen lediglich bei mündlichen Verhandlungen ein.