Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2003

Geschäftszahl

99/07/0062

Rechtssatz

Eine in einem Überprüfungsbescheid nach Paragraph 121, WRG 1959 enthaltenen Feststellung, dass die Maßnahme "nur" im Wesentlichen projekts- und konsensgemäß ausgeführt worden sei, kann dann nicht rechtswidrig sein, wenn der konkrete Umfang von Abweichungen zwischen bewilligter und ausgeführter Anlage nicht zweifelhaft ist (Hinweis E 13.4.2000, 99/07/0186; 16.9.1999, 99/07/0063).