Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1999

Geschäftszahl

99/07/0052

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1993/04/20 93/07/0041 1

Stammrechtssatz

Die Überprüfung gem Paragraph 121, Absatz eins, WRG findet von Amts wegen statt, was freilich einen als Anregung zu verstehenden "Antrag" an die Behörde nicht ausschließt (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131).