Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1999

Geschäftszahl

99/07/0051

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/17 88/07/0088 2

Stammrechtssatz

Nicht jeder Zukauf eines angrenzenden Grundstückes und nicht jede Vergrößerung eines Besitzes stellt schon eine Flurbereinigung dar (Hinweis E 1.2.1979, 852/77).