Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1999

Geschäftszahl

99/07/0042

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/10/27 95/05/0034 3

Stammrechtssatz

Die im Paragraph 29, Absatz 5, Ziffer 4, AWG 1990 der Gemeinde des Standortes und den unmittelbar angrenzenden Gemeinden der Behandlungsanlage zuerkannte Parteistellung allein gewährt kein materielles subjektives Recht (Hinweis E 28.2.1996, 95/07/0098). Allerdings sind die im Paragraph 29, Absatz 5, AWG 1990 genannten Gemeinden trotz ihrer Stellung als Formalparteien befugt, die Verletzung prozessualer Rechte geltend zu machen (Hinweis E 25.4.1996, 95/07/0172).