Verwaltungsgerichtshof
16.09.1999
99/07/0042
GRS wie VwGH E 1998/10/27 95/05/0034 3
Die im Paragraph 29, Absatz 5, Ziffer 4, AWG 1990 der Gemeinde des Standortes und den unmittelbar angrenzenden Gemeinden der Behandlungsanlage zuerkannte Parteistellung allein gewährt kein materielles subjektives Recht (Hinweis E 28.2.1996, 95/07/0098). Allerdings sind die im Paragraph 29, Absatz 5, AWG 1990 genannten Gemeinden trotz ihrer Stellung als Formalparteien befugt, die Verletzung prozessualer Rechte geltend zu machen (Hinweis E 25.4.1996, 95/07/0172).