Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2002

Geschäftszahl

99/07/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0171 E 19. April 1994 RS 8

Stammrechtssatz

Sind beide Varianten - Räumung und Sicherung an Ort und Stelle - geeignete Maßnahmen, so kommt dem Kostenfaktor Bedeutung zu. Sind beide Varianten im Hinblick auf das Ziel des wasserpolizeilichen Auftrages gleichwertig, dann stellt die um S 25 Millionen teurere Räumung einen unverhältnismäßigen Aufwand dar (hier: Räumungskosten S 137 Millionen, Sicherungskosten S 112 Millionen).