Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2002

Geschäftszahl

99/07/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0067 E 19. Mai 1994 RS 5

Stammrechtssatz

Die mit der Befolgung eines bescheidmäßig erteilten Auftrages verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten begründen die Undurchführbarkeit des Bescheides iSd Paragraph 68, Absatz 4, Ziffer 3, AVG noch nicht.