Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2002

Geschäftszahl

99/07/0036

Rechtssatz

Einstweiligen Verfügungen nach Paragraph 122, WRG 1959, die zwar gesetzwidrig waren, aber rechtskräftig wurden, können ihrem Inhalt nach während ihrer zeitlichen Geltungsdauer normative Erlaubnisaspekte (hier: Freiheit des Deponiebetriebes von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht) nicht abgewonnen werden (Hinweis E 23. Jänner 2002, 2000/07/0244).