Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2002

Geschäftszahl

99/07/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0154 E 28. Juli 1994 RS 7

Stammrechtssatz

Die Bewilligungspflicht nach Paragraph 31 b, WRG 1959 dauert so lange, als die Abfälle gelagert sind. Diese Bestimmung erfaßt daher auch bereits vor ihrem Inkrafttreten (1.7.1990) ohne wasserrechtliche Bewilligung gelagerte Abfälle.