Verwaltungsgerichtshof
17.10.2002
99/07/0036
GRS wie 92/07/0154 E 28. Juli 1994 RS 7
Die Bewilligungspflicht nach Paragraph 31 b, WRG 1959 dauert so lange, als die Abfälle gelagert sind. Diese Bestimmung erfaßt daher auch bereits vor ihrem Inkrafttreten (1.7.1990) ohne wasserrechtliche Bewilligung gelagerte Abfälle.