Verwaltungsgerichtshof
17.10.2002
99/07/0036
Dass die ungeschützte Lagerung von Abfällen einer wasserrechtlichen Bewilligung schon zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Deponie im Jahr 1972 bedurfte, kann im Grunde der nach der damaligen Rechtslage maßgebenden Bestimmung des Paragraph 32, Absatz 2, Litera c, WRG 1959 im Beschwerdefall nicht zweifelhaft sein (Hinweis E 19. April 1994, 93/07/0171).