Verwaltungsgerichtshof
17.10.2002
99/07/0036
Die Beweggründe (hier einer "Notlage") für einen Deponiebetrieb durch den Bf ohne Vorliegen der dafür erforderlichen wasserrechtlichen Bewilligung sind für die Verwirklichung des Tatbestandselementes einer eigenmächtigen Neuerung iSd Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 rechtlich irrelevant.