Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2002

Geschäftszahl

99/07/0036

Rechtssatz

Die Beweggründe (hier einer "Notlage") für einen Deponiebetrieb durch den Bf ohne Vorliegen der dafür erforderlichen wasserrechtlichen Bewilligung sind für die Verwirklichung des Tatbestandselementes einer eigenmächtigen Neuerung iSd Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 rechtlich irrelevant.