Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.2000

Geschäftszahl

99/07/0031

Rechtssatz

Das Umweltbundesamt hat als Dienststelle des Bundes gem Paragraph 3, des Bundesgesetzes vom 20.3.1985 über die Umweltkontrolle, BGBl Nr 1985/127, im Rahmen der dem Bundesministerium zugewiesenen Aufgaben Gutachten zu erstellen. Es kann daher insoweit als Sachverständiger iSd Paragraph 52, AVG in Betracht kommen.