Verwaltungsgerichtshof
23.05.2002
99/07/0026
GRS wie 95/07/0138 E 28. Februar 1996 RS 3
Die bloße "Grundnachbarschaft" als solche verleiht keine Parteistellung nach § 12 Abs 2 WRG.Die bloße "Grundnachbarschaft" als solche verleiht keine Parteistellung nach Paragraph 12, Absatz 2, WRG.