Verwaltungsgerichtshof
20.06.2001
99/06/0202
Wenn die vorgesehene Widmung keinen Immissionsschutz enthält, kann sich der Nachbar gestützt auf Paragraph 6, Absatz 10, Vlbg BauG 1972 auf das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigungen und auf Gefährdungen berufen.