Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.2001

Geschäftszahl

99/06/0202

Rechtssatz

Wenn die vorgesehene Widmung keinen Immissionsschutz enthält, kann sich der Nachbar gestützt auf Paragraph 6, Absatz 10, Vlbg BauG 1972 auf das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigungen und auf Gefährdungen berufen.