Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.2001

Geschäftszahl

99/06/0202

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/06/0088 E 23. Februar 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Bei Paragraph 6, Absatz 10, Vlbg BauG 1972 handelt es sich nicht um einen allgemeinen Immissionsschutz des Nachbarn zur Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes, sondern um eine Ausnahmeregelung für Bauwerke mit einem aus dem Ortsüblichen herausfallenden Verwendungszweck vergleiche u.a. das Erkenntnis vom 25. Juni 1987, Zl. 86/06/0037, oder vom 17. November 1994, Zl. 94/06/0146).