Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.2000

Geschäftszahl

99/06/0063

Rechtssatz

Es liegt kein Verstoß gegen das Gebot, Widmungen aufeinander abzustimmen, das aus Paragraph 3, Absatz eins, Stmk ROG abgeleitet werden kann, vor, wenn Grundstücke, auf denen seit Jahrzehnten Schotter abgebaut wird, als Industriegebiet und Gewerbegebiet gewidmet werden und in 150 m bzw 125 m Entfernung (von den jeweils nächstgelegenen Grundgrenzen) entlang der in den nahe gelegenen Ort führenden Bundesstraße umgeben von einer Freilandwidmung, zwei kleinere Bereiche als Wohngebiet gewidmet wurden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

99/06/0065

99/06/0064