Verwaltungsgerichtshof
29.06.2000
99/06/0020
Aus Paragraph 30, Absatz eins, Vlbg BauG 1972 kann kein Recht auf detaillierte Auflagen für sämtliche denkbaren Fälle, die sich bei der Bauführung ergeben können, abgeleitet werden, sofern nicht im Einzelfall auf Grund konkreter Anhaltspunkte eine Verletzung der Nachbarrechte gemäß Paragraph 37, Absatz 4, Vlbg BauG 1972 zu erwarten ist.