Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2000

Geschäftszahl

99/06/0020

Rechtssatz

Aus Paragraph 31, Absatz 3, Vlbg BauG 1972, der nähere Voraussetzungen der Erteilung der Baubewilligung normiert, kann kein Mitspracherecht der Nachbarn im Sinne des Paragraph 30, Absatz eins, Vlbg BauG 1972 abgeleitet werden.