Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2003

Geschäftszahl

99/06/0010

Rechtssatz

Die Berücksichtigung der durch früher erwirkte Baubewilligungen sich ergebende Immissionssituation als Istmaß entspricht der hg. Rechtsprechung, dass bei der Beurteilung der Ortsüblichkeit von Immissionen (insbesondere im Bau- und Raumordnungsrecht) auf den konsentierten Bestand abzustellen ist vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 7. November 1996, Zl. 95/06/0256, zu Paragraph 23, Absatz 5, Litera a, Stmk ROG 1974, oder vom 16. Oktober 1997, Zl. 97/06/0137) (hier betreffend Kern-, Büro- und Geschäftsgebiet gemäß Paragraph 23, Absatz 5, Litera c, Stmk ROG 1974).