Verwaltungsgerichtshof
30.11.1999
99/05/0168
Jeder meritorischen Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung der Baubewilligung für einen Umbau eines Gebäudes hat die Prüfung der Frage voranzugehen, ob das betreffende Gebäude baubehördlich bewilligt ist. Auch in diesem Umfang kommt dem Nachbarn ein Mitspracherecht zu, weil er dann, wenn nur die Änderung der Inneneinteilung beantragt wird, nicht mit Erfolg die Verletzung der Abstandsvorschrift zu seinem Grundstück geltend machen könnte.