Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.2000

Geschäftszahl

99/05/0098

Rechtssatz

Die Bauausführung ist nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens. Fragen der Sicherung der Baugrube und der Verhinderung von Schäden an Nachbargebäuden sind Fragen der Bauausführung, nicht aber der Bewilligungsfähigkeit des Bauvorhabens (Hinweis E 31.1.1995, 94/05/0227).