Verwaltungsgerichtshof
28.03.2000
99/05/0098
Die Bauausführung ist nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens. Fragen der Sicherung der Baugrube und der Verhinderung von Schäden an Nachbargebäuden sind Fragen der Bauausführung, nicht aber der Bewilligungsfähigkeit des Bauvorhabens (Hinweis E 31.1.1995, 94/05/0227).