Verwaltungsgerichtshof
28.03.2000
99/05/0097
Der Nachbar besitzt keinen Rechtsanspruch auf Einhaltung von Bestimmungen betreffend den Abbruch von Gebäuden in Schutzzonen, die dem charakteristischen stadtbildnerischen Erscheinungsbild der Altstadt und ihrer Bausubstanz dienen
(Hinweis E 20.12.1994, 92/05/0262).