Verwaltungsgerichtshof
31.08.1999
99/05/0088
GRS wie VwGH E 1991/06/18 91/05/0094 2
Bei Bemessung der Erfüllungsfrist für einen Auftrag zur Beseitigung eines vorschriftswidrigen Zustandes ist nicht auf die zur Erwirkung einer nachträglichen Baubewilligung erforderliche Zeit Bedacht zu nehmen
(Hinweis E 17.2.1978, 1880/77, VwSlg 9491 A/1978).