Verwaltungsgerichtshof
27.04.1999
99/05/0061
Die Vorschriften über die erforderliche Eignung des Bauplatzes, insbesondere über das Erfordernis der Sicherstellung des Anschlusses des Bauplatzes an das öffentliche Wegenetz, stellen kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht dar (Hinweis E 24.1.1978, 1863/77).