Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1999

Geschäftszahl

99/05/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/04 84/05/0176 4

Stammrechtssatz

Dem Nachbarn kommt im Bauplatzbewilligungsverfahren keine Parteistellung zu (Hinweis E 29.11.1979, 2467 - 2472/79). Der Nachbar kann aber im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auch in Bezug auf die Bauplatzbewilligung alle jene Fragen aufwerfen, in denen ihm im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ein Mitspracherecht zusteht.