Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.1999

Geschäftszahl

99/04/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/01/28 96/04/0287 1

Stammrechtssatz

Der auf Paragraph 43, StGB gestützte gerichtliche Ausspruch über die bedingte Strafnachsicht enthebt die Administrativbehörde nicht von der Verpflichtung, selbständig zu beurteilen, ob alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung gegeben sind.