Verwaltungsgerichtshof
02.06.1999
99/04/0093
GRS wie VwGH E 1997/01/28 96/04/0287 1
Der auf Paragraph 43, StGB gestützte gerichtliche Ausspruch über die bedingte Strafnachsicht enthebt die Administrativbehörde nicht von der Verpflichtung, selbständig zu beurteilen, ob alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung gegeben sind.