Verwaltungsgerichtshof
22.12.1999
99/04/0006
Der Schutz der öffentlichen Interessen iSd § 74 Abs 2 Z 4 GewO 1994 obliegt der Gewerbebehörde von Amtswegen.Der Schutz der öffentlichen Interessen iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer 4, GewO 1994 obliegt der Gewerbebehörde von Amtswegen.