Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1999

Geschäftszahl

99/04/0006

Rechtssatz

Der Schutz der öffentlichen Interessen iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer 4, GewO 1994 obliegt der Gewerbebehörde von Amtswegen.