Ausführungen dazu, dass eine Anwendung von § 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang I Z. 12 und § 39 UVPG 1993 im Beschwerdefall nicht in Betracht kommt.Ausführungen dazu, dass eine Anwendung von Paragraph 3, Absatz 3, in Verbindung mit Anhang römisch eins Ziffer 12 und Paragraph 39, UVPG 1993 im Beschwerdefall nicht in Betracht kommt.