Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.2001

Geschäftszahl

99/03/0424

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass eine Anwendung von Paragraph 3, Absatz 3, in Verbindung mit Anhang römisch eins Ziffer 12 und Paragraph 39, UVPG 1993 im Beschwerdefall nicht in Betracht kommt.