Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2002

Geschäftszahl

99/02/0205

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/19/0205 E 11. November 1991 RS 4

Stammrechtssatz

Es ist nicht Gegenstand des im Paragraph 45, Absatz 3, AVG normierten Parteienrechtes, daß die Beh im Rahmen des Parteiengehörs mitzuteilen hätte, worauf sich der zu erwartende (den Antrag abweisende) Bescheid stützen werde

(Hinweis E 12.1.1982, 81/07/0102, E 10.4.1989, 88/10/0213).