Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1999

Geschäftszahl

99/02/0077

Rechtssatz

Eine Verpflichtung zur wörtlichen Wiedergabe von Beschuldigtenäußerungen in Anzeigen, die den Tatbestand des Paragraph 5, Absatz 2, StVO betreffen, kann dem Gesetz nicht entnommen werden.