Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2001

Geschäftszahl

99/02/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/02/0074 E 25. Juni 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Daß der Alkomat im Tatzeitpunkt einen Eichstempel aufgewiesen hat sowie ein Überprüfungsprotokoll der Herstellerfirma vorlag (ein Eichschein oder eine eichamtliche Bestätigung darüber, daß der Alkomat im Tatzeitpunkt die erforderliche Eichung aufgewiesen hätte, ist in den Verwaltungsakten nicht enthalten), kann der gemäß Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer 8, MEG erforderlichen Eichung nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E 26.2.1992, 91/03/0300).