Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2002

Geschäftszahl

98/21/0318

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/21/0294 E 20. März 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Gemäß Paragraph 114, Absatz 3, FrG 1997 kommt es darauf an, ob der zur Begründung des Aufenthaltsverbotes herangezogene Sachverhalt auch bei fiktiver Geltung des FrG 1997 diese Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Verhängung gerechtfertigt hätte.