Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2002

Geschäftszahl

98/21/0299

Rechtssatz

Zeiten einer Beschäftigung, für die keine gültige Beschäftigungsbewilligung vorlag, sind bei der Beurteilung nach Artikel 6, Absatz eins, ARB1/80 außer Betracht zu lassen, weil in diesem Fall keine ordnungsgemäße Beschäftigung gegeben war.