Verwaltungsgerichtshof
26.06.2002
98/21/0299
GRS wie 99/09/0214 E 20. März 2002 RS 2
Ausführungen dazu, dass jedenfalls eine vor dem 1. Jänner 1995 gelegene Unterbrechung der Beschäftigung des türkischen Arbeitnehmers zum Untergang der davor erworbenen Anwartschaft auf die mit dem dritten Gedankenstrich des Artikel 6, Absatz eins, ARB Nr. 1/80 verbundenen Rechtsposition geführt hat.