Verwaltungsgerichtshof
26.06.2002
98/21/0299
Bei der Beurteilung der Zeiten "witterungsabhängiger Nichtarbeit" kann es nur darum gehen, ob diese Zeiten die in Artikel 6, Absatz 2, zweiter Satz ARB1/80 umschriebenen Voraussetzungen derart zu erfüllen vermögen, dass sie den Fremden davor bewahren, seine allfällige Anwartschaft auf eine gemäß Artikel 6, Absatz eins, ARB1/80 erlangte Rechtsposition zu verlieren.