Verwaltungsgerichtshof
26.06.2002
98/21/0299
GRS wie 97/09/0097 E 23. Februar 2000 RS 1
Türkischen Arbeitnehmern stehen die durch Artikel 6, Absatz eins, Assoziationsratsbeschluss Nr 1/80 verliehenen Rechte unabhängig davon zu, dass die Behörden des Aufnahmemitgliedstaats ein spezielles Verwaltungsdokument wie eine Arbeitserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen (Hinweis Urteil des EuGH vom 25. September 1997 in der Rechtssache C-36/96, Faik Günaydin ua gegen Freistaat Bayern, RNr 49 f).