Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2001

Geschäftszahl

98/21/0294

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 114, Absatz 3, FrG 1997 kommt es darauf an, ob der zur Begründung des Aufenthaltsverbotes herangezogene Sachverhalt auch bei fiktiver Geltung des FrG 1997 diese Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Verhängung gerechtfertigt hätte.