Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1998

Geschäftszahl

98/20/0078

Rechtssatz

Paragraph 25, WaffG 1996 (ebenso wie Paragraph 20, Absatz eins, WaffG) ist kein Rechtsanspruch auf Überprüfung der Verläßlichkeit für Personen, über die ein Waffenverbot verhängt worden ist, zu entnehmen.