Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1999

Geschäftszahl

98/19/0283

Rechtssatz

Eine Ermessensentscheidung gemäß Paragraph 8, Absatz eins, FrG 1997 unter Bedachtnahme auf die in Paragraph 8, Absatz 3, FrG 1997 genannten Kriterien kommt aufgrund eines entgegen Paragraph 14, Absatz 2, erster Satz FrG 1997 gestellten Antrages nicht in Betracht.