Verwaltungsgerichtshof
18.01.2000
98/18/0218
GRS wie VwGH E 1999/06/01 98/18/0374 1
Bei den dem Fremden zur Last liegenden Übertretungen nach Paragraph 5, Absatz eins, StVO handelt es sich im Hinblick auf die von alkoholisierten Kfz-Lenkern ausgehende große Gefahr für die Allgemeinheit um Gefährdungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit von großem Gewicht. Die im Paragraph 36, Absatz eins, FrG 1997 umschriebene Annahme ist daher im vorliegenden Fall gerechtfertigt.