Verwaltungsgerichtshof
31.03.1999
98/16/0347
GRS wie 87/17/0153 E 12. Mai 1989 RS 2
(hier: gilt auch für Paragraph 5, Absatz 2, Wr GetränkesteuerG 1992)
Bei der Verwaltungsübertretung nach Paragraph 13, Absatz eins, ViehWG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt nach Paragraph 5, Absatz eins, VStG. Es ist daher Sache des Besch, alles, was für seine Entlastung spricht, initiativ darzulegen.