Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2001

Geschäftszahl

98/15/0019

Rechtssatz

Entscheidet sich der Eigentümer eines bebauten Grundstückes, einen bestimmten Teil des Gebäudes als gewillkürtes Betriebsvermögen aufzunehmen, führt dies zwingend dazu, dass auch die entsprechenden ideellen Anteile des Bodens gewillkürtes Betriebsvermögen werden.