Verwaltungsgerichtshof
18.12.2001
98/15/0019
Werden Grundstücke gemischt genutzt (Teile des Grundstückes betrieblich, andere Teile nicht betrieblich), dann erfolgt ein Aufteilung des Grundstückes in einen privaten und einen betrieblichen Teil (Hinweis E 29. Juni 1995, 93/15/0110).