Verwaltungsgerichtshof
18.12.2001
98/15/0019
GRS wie 94/14/0091 E 12. Dezember 1995 RS 1
(hier EStG 1988 anzuwenden)
Zum gewillkürten Betriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Privatvermögen noch notwendiges Betriebsvermögen darstellen und die der den Gewinn nach Paragraph 5, EStG 1972 ermittelnde Steuerpflichtige durch entsprechende buchmäßige Behandlung dokumentiert (Hinweis E 17.1.1995, 94/14/0077).