Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2001

Geschäftszahl

98/15/0019

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/14/0091 E 12. Dezember 1995 RS 1

(hier EStG 1988 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Zum gewillkürten Betriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Privatvermögen noch notwendiges Betriebsvermögen darstellen und die der den Gewinn nach Paragraph 5, EStG 1972 ermittelnde Steuerpflichtige durch entsprechende buchmäßige Behandlung dokumentiert (Hinweis E 17.1.1995, 94/14/0077).