Verwaltungsgerichtshof
23.03.1999
98/14/0090
Die Frage der Uneinbringlichkeit der Abgabenverbindlichkeiten ist einerseits eine im Haftungsverfahren von der Abgabenbehörde zu lösende Frage, während andererseits die Frage der Uneinbringlichkeit im gerichtlichen Verfahren über die Bestätigung des Zwangsausgleiches nicht Gegenstand des Verfahrens ist. Der "Forderungsnachlaß" iSd Paragraph 156, KO ist keine Frage der Einbringlichkeit oder Uneinbringlichkeit, sondern eine im Gesetz normierte Wirkung des rechtskräftig bestätigten Ausgleiches (Zwangsausgleiches).